Allgemeine Geschäftsbedingungen für tab2shelf

Nutzungsbedingungen für die Software als Dienstleistung · Stand 15.10.2026

AnbieterReno Krohmann, Einzelunternehmer, handelnd unter „tab2mind“
Philosophenweg 3a, 23970 Wismar
Telefon +49 152 - 09 81 63 01 · R.Krohmann@tab2mind.de

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software tab2shelf zwischen tab2mind (Anbieter) und seinen Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Bestandteile des Vertrags sind in dieser Rangfolge: das vom Kunden angenommene Angebot, der Vertrag über die Auftragsverarbeitung, diese AGB. Die Datenschutzerklärung dient der Information und ist nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Vertragsschluss und Testzugang

(1) Darstellungen auf der Webseite, in Filmen und Unterlagen sind kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt oder der Anbieter eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt.

(2) Der Anbieter kann einen kostenlosen, befristeten Testzugang einräumen. Für Testzugänge gelten diese AGB entsprechend, jedoch ohne Anspruch auf Verfügbarkeit oder Unterstützung. Daten eines Testzugangs werden spätestens 30 Tage nach dessen Ende gelöscht, wenn kein Vertrag zustande kommt.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden tab2shelf über das Internet zur Nutzung im Browser bereit (Software als Dienstleistung). Umfang, freigeschaltete Bereiche und Anzahl der Benutzer ergeben sich aus dem Angebot. Der Kunde erhält keine Kopie der Software und keinen Quellcode.

(2) Der Anbieter betreibt Software, Datenbank und Server in einem Rechenzentrum in der Europäischen Union, sichert die Daten und spielt Sicherheitsupdates ein.

(3) Der Anbieter entwickelt tab2shelf laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, erweitern oder ersetzen, wenn der vertraglich vereinbarte Nutzen für den Kunden dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen kündigt er mit angemessenem Vorlauf in Textform an.

(4) Funktionen, die als „in Entwicklung“ oder „geplant“ bezeichnet sind, gehören nicht zum vereinbarten Leistungsumfang, solange sie nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart sind.

§ 4 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit von tab2shelf. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht vereinbart.

(2) Für Wartung, Updates und Sicherheitsmaßnahmen kann tab2shelf vorübergehend nicht oder eingeschränkt erreichbar sein. Planbare Wartungen führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags 8 bis 18 Uhr) durch und kündigt längere Unterbrechungen vorher an.

(3) Nicht in der Verantwortung des Anbieters liegen Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, insbesondere des Internets, der Geräte, Netze und Browser des Kunden sowie höhere Gewalt.

§ 5 Unterstützung

(1) Der Anbieter beantwortet Fragen und Störungsmeldungen des Kunden per E-Mail oder Telefon an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Mecklenburg-Vorpommern) in angemessener Frist. Schulungen, Datenübernahmen und Anpassungen sind nur geschuldet, soweit sie im Angebot vereinbart sind.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, tab2shelf für eigene Geschäftszwecke durch die im Angebot vereinbarte Zahl von Benutzern zu nutzen. Benutzer können Mitarbeiter des Kunden und von ihm beauftragte Personen, etwa Außendienstmitarbeiter, sein.

(2) Der Kunde darf tab2shelf nicht Dritten zur Nutzung überlassen, nicht weiterverkaufen und nicht versuchen, den Quellcode zu ermitteln, Schutzmaßnahmen zu umgehen oder die Software automatisiert in einer Weise abzufragen, die den Betrieb beeinträchtigt.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verwaltet seine Benutzer selbst, deaktiviert Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.

(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in tab2shelf einstellt, insbesondere Artikelbilder, Fotos, Logos und Texte. Er versichert, dass er dazu berechtigt ist und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, lädt er nur hoch, wenn dies zulässig ist.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung oder auf Inhalten des Kunden beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(4) Der Kunde nutzt die in tab2shelf vorhandenen Exportmöglichkeiten, um Daten, die für ihn von besonderer Bedeutung sind, in angemessenen Abständen zusätzlich selbst zu sichern.

§ 8 Daten des Kunden und Datenschutz

(1) Alle Daten, die der Kunde in tab2shelf einstellt, bleiben seine Daten. Der Anbieter verwendet sie nur zur Erfüllung dieses Vertrags.

(2) Soweit der Anbieter dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den die Parteien mit Vertragsschluss vereinbaren.

(3) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten nach Maßgabe des Vertrags über die Auftragsverarbeitung exportieren oder herausverlangen; danach werden sie gelöscht.

§ 9 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Die laufende Vergütung wird monatlich im Voraus berechnet und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.

(3) Der Anbieter kann die laufende Vergütung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform anpassen, frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 Prozent innerhalb von zwölf Monaten, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

(4) Ist der Kunde mit der Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Danach läuft er auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder trotz Abmahnung wesentlich gegen § 6 oder § 7 verstößt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

§ 11 Mängel

(1) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach Entdeckung mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist, nach seiner Wahl auch durch eine gleichwertige Umgehungslösung.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Ein Recht zur Minderung kann der Kunde nur geltend machen, wenn der Mangel die Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Anbieters.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

(2) Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

§ 14 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen geänderter Rechtslage, neuer Funktionen oder geänderter technischer Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Vergütung, Laufzeit und der Kern der vereinbarten Leistungen werden auf diesem Weg nicht geändert.

(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Wismar. Der Anbieter darf auch am Sitz des Kunden klagen.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.